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Brennstoffe / Altholz A I bis A IV

Als Altholz bezeichnet man Holzsortimente, die aus einem Nutzungsprozess ausscheiden und einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden. Der Gesetzgeber strebt dabei eine Kaskadennutzung an, d. h. Vorrang der stofflichen vor der energetischen Nutzung.

Bei Altholz handelt es sich um eine Vielzahl von Sortimenten und Herkünften, die je nach Belastungs- / Behandlungsstufe in vier Kategorien eingeordnet werden:

A I = nicht behandeltes Altholz
  Beispiele: Sägewerksreste, Paletten aus Vollholz, naturbelassene Möbel, Transportkisten oder Baustellenhölzer
A II = behandeltes Altholz, d. h. verleimtes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz OHNE halogenorganische Verbindungen und OHNE Holzschutzmittel
  Beispiele: Holzwerkstoffabfälle, Schalhölzer, Türblätter und -zargen von Innentüren, Dielen, Bauspanplatten
A III = belastetes Altholz, d. h. Altholz MIT halogenorganischen Verbindungen und OHNE Holzschutzmittel
  Beispiele: Paletten mit Verbundmaterialien, Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, Sperrmüllmischsortimente
A IV = besonders belastetes Altholz, d. h. MIT Holzschutzmitteln behandeltes Altholz sowie Altholz, was nicht in die Kategorien A I bis A III zugeordnet werden kann.
  Beispiele: Holzfachwerk, Dachsparren, Fenster, Außentüren, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Sortimente aus Garten- und Landschaftsbau, Landwirtschaft, Wasserbau
Die Wärme- und Stromerzeugung aus nicht mehr stofflich nutzbaren Althölzern stellt bei geeigneten Standortkonzepten (ganzjährige Wärmenutzung) eine sinnvolle Option dar und bietet sich u. a. in der holzbe- und verarbeitenden Industrie an. Durch Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 wurde die energetische Altholznutzung stark forciert. Aufgrund steigenden Konkurrenzdrucks um die Altholzressourcen geht der detaillierten Anlagenplanung eine Analyse der zur Verfügung stehenden Brennstoff¬potenziale voraus. Die Verbrennung von Altholz A III und A IV unterliegt den strengen Emissionsgrenzwerten der 17. BImSchV. Deren bestimmungsgemäße Umsetzung ist heute Stand der Technik und durch eine fachgerechte Projektierung gewährleistet.
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Preisentwicklung Altholz
 
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Altholz
 
Altholz
 
Altholz A I bis A IV